Dipl.-Ing. Ulrich Zalfen

Sachverständiger nach § 53 AwSV
der SOG e.V. (NLWKN 52-24/02)

Marktstraße 61a
50968 Köln

Mobil: 0173 3664909
post@zalfen-ingenieurdienstleistung.de

Als technischer Unternehmensberater und Prüfer arbeite ich in ganz Deutschland. Meine Kunden sind Firmen, die es, trotz des hohen Drucks durch Wettbewerb und behördliche Vorgaben, schätzen, auf Augenhöhe mit mir zusammenzuarbeiten. Ich möchte niemanden von mir abhängig machen, aber selbst auch unabhängig bleiben. Ich habe mich darauf ausgerichtet, mit meiner Arbeit die Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit meiner Kunden zu schützen.

Zuverlässigkeit ist nicht verhandelbar: Kein Projekt gleicht dem anderen und jedes Projekt verdient seine individuelle Aufmerksamkeit. Um meine Beratungsleistungen zuverlässig, kosteneffizient und in höchster Qualität erbringen zu können, stelle ich jeder Auftragszusage das persönliche Vorgespräch voran. Hier beantworten wir uns Fragen zu Aufwand, Haftung und Art der Zusammenarbeit. Die gegenseitigen Antworten haben erheblichen Einfluss auf die Preisbildung und sind nicht durch eine noch so umfangreiche schriftliche Anfrage zu ersetzen.

Zuverlässigkeit ist nicht verhandelbar!

Technische Unternehmensberatung
(mit Zeitkapsel-Prinzip)

Sie haben zeit- und kostenintensive Erfahrungen mit rechtlichen Auflagen technischer Anlagen, behördlicher Kommunikation, Zulassungsverfahren und ähnlichen Herausforderungen gemacht?

Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht die wirtschaftlich-technisch beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Wie funktioniert das?

Ich erfasse zunächst Ihre Wünsche (Best Case) und die bestehenden Risiken (Worst Case), die technisch-wirtschaftlichen Anforderungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese Informationen fassen wir in einer Agenda zusammen. Wenn nötig sichte ich noch vorhandene Pläne und Unterlagen, befrage Betriebsangehörige und untersuche die betreffenden Anlagen.

Ich kommuniziere und verhandle mit den Behörden, halte Rücksprache mit Betriebsangehörigen, prüfe die technische Umsetzbarkeit und Kosteneffizienz.

Während des Projekts erstelle ich einen umfassenden Bericht und gebe konkrete Handlungsempfehlungen. Technisch, wirtschaftlich, ökologisch sinnvoll und sicher.

Technische Unternehmensberatung: Zeitkapsel
Technische Unternehmensberatung

Zur Optimierung der betrieblichen Handlungsfähigkeit erfasse ich bei Bedarf auch vergangene Maßnahmen und schaffe eine Bewertungsgrundlage, die Sie befähigt bessere Entscheidungen über aktuelle und zukünftige Entwicklungen zu treffen.

Zalfen: grüner PfeilDabei werden alle Informationen so besprochen und dokumentiert, dass die relevanten Daten, wie bei einer Zeitkapsel, unabhängig von äußeren Bedingungen, jederzeit auch in der Zukunft zur Verfügung stehen.

Technische Unternehmensberatung

Was ist eine Zeitkapsel?

In einen widerstandsfähigen Behälter werden Gegenstände und Informationen gelegt, um von der Umwelt abgeschirmt viele Jahre zu überdauern und in der Zukunft geborgen zu werden. In einigen Zeitkapseln sind nicht nur Zeitdokumente sondern auch konkrete Erklärungen oder Anweisungen enthalten.

Zalfen: grüner PfeilDiese Idee hat mich inspiriert meine Beratungsleistung nach dem gleichen Prinzip aufzubauen.

Störfallübungen

Zalfen Störfallübung
Zalfen Störfallübung

Warum eine Störfallübung?

  • Gesetzliche Notwendigkeit
  • Abwendung von Umweltgefahren

Niemand wünscht sich einen Störfall zu erleben, den er als Verantwortlicher nicht beherrschen kann. Störfalle in verschieden Szenarien zu üben ist daher nicht nur wegen der bekannten gesetzlichen Vorgaben sinnvoll.

Stresssituation spielerisch zu meistern, neue Fähigkeiten zu erlernen und potenzielle Schwachstellen im Betrieb der Anlagen – vor einem realen Störfall! – zu erkennen sind weitere Vorteile für Mitarbeiter und Betreiber, auf die ich besonderen Wert lege.

Um das zuverlässig zu erreichen plane ich die Umsetzung für jedes Übungsszenario entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse.

Das dokumentiere ich bei erfolgreichem Abschluss der Störfallübung mit einem Zeugnis.

Ziele und Vorteile der Störfallübung

  1. Umweltschutz
  2. Sicherheit von Mitarbeitern und Anlagen
  3. Handlungsanweisungen, Teamarbeit und Prozesse verbessern
  4. dauerhafte Betriebssicherheit
  5. Haftungsrisiko senken
  6. Attraktivität als Arbeitgeber verbessern
  7. Reputationsschutz
  8. Schulungsnachweis für Behörden
  9. interne Offenlegung von Schwachstellen
Störfallübung Musterzeugnis
Referenzen

Referenzen

  • SGL Carbon AG
  • Eaton Industries GmbH
  • Shell Deutschland Oil GmbH
  • Radisson Hospitality, Inc., USA
  • Rheinland Raffinerie
  • TGK Tanklagergesellschaft Köln
  • Fleischhof Rasting GmbH
  • Aviation Fuel Services GmbH
  • Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH
  • Hydro Aluminium Rolled Products GmbH
  • Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli GmbH
  • Dipl.- Ing. Scherzer GmbH
  • Bayer AG

Kompetenzen

  • Technischer Unternehmensberater
  • Prüfer technischer Anlagen
  • Vermittler im Umgang mit Behörden
  • Deutsches Netzwerk beratender Ingenieure
  • AwSV-Sachverständiger
  • Dipl.-Bauingenieur
Zalfen: Kompetenzen

Beraten und Prüfen nach AwSV

Als Berater sehe ich die Wünsche und Möglichkeiten des Betreibers im Mittelpunkt. Als Prüfer sind die Vorgaben aus Gesetzen, Verordnungen und technische Regeln der Maßstab für meine Arbeit. Klar ist aber auch, dass in der Regel mehr als nur fachliche Kompetenz oder Kenntnisse der gesetzlichen Vorgaben gefragt sind. So kommt es zwischen Behörden und Anlagenbetreibern vor allem auf gegenseitiges Verstehen an.

Deshalb setze ich seit 2001 auf eine zielgerichtete Kommunikation.

Erfolgreiche Kommunikation

Erfolgreiche Kommunikation – erfolgreicher Betrieb

Beraten nach AwSV

  1. Beratung zu neuen und bestehenden Anlagen*
  2. Beratung zu Genehmigungsverfahren (auch bereits begonnenen)
  3. Kommunikation mit den zuständigen Behörden
  4. Planungs- und Baubegleitung (zur Unterstützung von Ingenieur – und Architekturbüros)
  5. Ausfertigung von Gutachten für die Eignungsfeststellung nach § 63 WHG
  6. Ausfertigung von Gutachten für die Ausnahmen vom Erfordernis der Eignungsfeststellung nach § 41 AwSV
  7. Erstellung von Betriebsanweisungen § 44 AwSV
  8. verständliche Dokumentation der Beratung

Das Ziel der Beratung ist es die Vorstellung des Anlagenbetreibers zu realisieren, einen störungsfreien Betrieb der Anlage zu gewährleisten und künftige Genehmigungsverfahren zu erleichtern. Dabei werden alle Aspekte beachtet und je nach Anforderung gegeneinander abgewogen. So erarbeiten wir im gemeinsamen Austausch das gewünschte Ergebnis:

Technisch. Wirtschaftlich. Umweltsicher.

Prüfen nach AwSV

  1. Prüfung AwSV

Die Prüfung findet am Ort der Anlage statt. Nach Einsicht der vorhandenen Dokumente zur Anlage wird die Anlage selbst geprüft. Dabei wird der Zustand dokumentiert und alle prüfrelevanten Merkmale erfasst. Diese Daten werden später von mir in einem Prüfbericht bewertet:

  • Ist die Funktion gegeben?
  • Ist die Dichtheit gegeben?
  • Ist die Dokumentation vollständig?
  • Sind sichtbare Schäden zu erkennen?
  • Sind Wartungen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert?

Für die behördliche Genehmigung und den weiteren Betrieb ist ein mängelfreier Prüfbericht Voraussetzung. Er stellt dann verständlich und nachvollziehbar dar, dass die Anlage sicher betrieben werden kann.

Die begleitende Inbetriebnahme-Prüfung von Anlagen in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Fachplaner (Beratung) ist bundesweit möglich.

Die Prüfkriterien sind u.a. WHG, AwSV und die technischen Regeln (TRwS, DIBt, DIN- und EN-Normen).

* Anlagen, zu denen ich berate, dürfen wegen rechtlicher Vorgaben nicht von mir geprüft werden. Und umgekehrt. Denn es gilt das „Vier-Augen-Prinzip“. Deshalb arbeite ich bundesweit mit unabhängigen Prüfern und Beratern zusammen, die diese Aufgabe gewissenhaft erfüllen.

Projekte

Diese Anlagen und Anlagenteile sind Gegenstand meiner Tätigkeit. Die Vorschriften, nach denen ich prüfe und berate sind dazu thematisch angeordnet, um Ihnen hier einen ersten Einblick zu geben:

TANK­-
S­TELLEN
  • Abfüllflächen: PKW-, LKW-, Ad-Blue- und TKW-Betankungsflächen
  • Fernfüllraum, Lagerbehälter, Leitungen
  • Rückhalteeinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen: (Grenzwertgeber (Überfüllsicherung), Leckage-Erkennungssystem, Leck-Anzeigesystem, Füllstandanzeiger, Sicherheits-einrichtungen gegen Aushebern)
  • Abgabeeinrichtungen
  • Ad-Blue-Betankung
  • Anlagenbeschreibung, Betriebsanweisung, Betriebsbuch, Überwachungsplan

DWA A 781 Tankstellen für KFZ,
DWA A 782 Schienenfahrzeuge,
DWA A 783 Wasserfahrzeuge,
DWA A 784 Luftfahrzeuge

BIOGAS- UND
JGS-
ANLAGEN
  • Auskleidung, Beschichtung, Biogasbehälter, Fermenter, Nachgärer, Gärrestelager, Eintragsbunker, Fahrsilo, Festmistplatte, Gärfüttersilo, Güllebehälter, Güllekanal, Leckageerkennungssystem, Silagesickersaftbehälter, Fugen, Dichtheitskontrolle, Betriebsanleitung, Expositionsklassen
  • Biogas, Festmist, Gärfutter, Gärreste, Gärsaft, Gärsubstrate, Gülle, Silagesickersaft, Siliersaft

DWA A 792 JGS-Anlagen,
DWA A 793 Biogas-Anlagen,
DIN 11622-2 Biogasbehälter,
DIN 11622-5 Fahrsilo

HEIZÖL-
VER­BRAUCHER-
ANLAGEN
  • Lagerbehälter
  • Leitungen: Ölleitungen, lösbare Verbindungen
  • Rückhalteeinrichtungen
  • Förderaggregat
  • Sicherheitseinrichtungen: (Grenzwertgeber, Überfüllsicherung, Füllstandsbegrenzer, Leckage-Erkennungssystem, Füllstandanzeiger, Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern)
  • Brenner
  • Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften

DWA A 791-1 Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen,
DWA A 791-2 Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen

WICHTIGE
TECH­NISCHE
REGELN
  • DWA-A 779: Allgemeine Technische Regelungen
  • DWA-A 780-1: Oberirdische Rohrleitungen- Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen
  • DWA-A 780-2: Oberirdische Rohrleitungen- Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen
  • DWA-A 781: Tankstellen für Kraftfahrzeuge
  • DWA-A 785: Bestimmung des Rückhaltevolumens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen – R1 –
  • DWA-A 786: Ausführung von Dichtflächen
  • DWA-A 787: Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
  • DWA-A 789: Bestehende unterirdische Rohrleitungen
  • DAfStb-Richtlinie: Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BUmwS)
  • LöRüRL: Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe
  • StawaR: Richtlinie über die Anforderungen an Auffangwannenaus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter

Dichtigkeitsmessung
mit dem Zalfen-Prüfsystem:

Zur Dichtigkeitsmessung von Großbehältern mit Flüssig-Stoffen habe ich ein System entwickelt, dass versteckte Leckagen an den Behältern zuverlässig nachweisen kann. In einer speziellen Anordnung zeichnen verschiedene Sonden die Werte der Füllstandshöhe und weiterer Umwelteinflüsse auf.
Die Aufzeichnung läuft über mehrere Tage autark. Mit einer Reihe von Vergleichsdaten findet dann ein Abgleich sowie die technische und mathematische Berechnung der Daten statt. Den Abschluss bildet ein Prüfbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen und einer Zukunftsprognose für die Anlage.

Die Entwicklung basiert ursprünglich auf dem Wunsch meiner Kunden nach einer soliden Messmethode für wassergefährdende Stoffe. Der nachfolgende Comic illustriert warum das so wichtig ist.

Für einen sicheren Betrieb, eine zufriedene Aufsichtsbehörde und eine weniger belastete Umwelt.

Koffer
Zalfen Comic deutsch 03
Zalfen Comic deutsch 01
Zalfen Comic deutsch 02
Erfolgreiche Kommunikation

Partner

  • aquasolum Planungsgesellschaft mbH / Inh. Dipl. Ing. Andreas Timmes
    Henrichenburger Str. 173a
    45665 Recklinghausen
    Telefon: (+49) 231 88 05 67 71
    Telefax: (+49) 231 88 05 67 72
    Mobil: (+49) 163 8 05 67 71
    E-Mail: info@aquasolum.de

„Die aquasolum Planungsgesellschaft mbH ist ein zuverlässiger und langjähriger Partner. Mein Kollege Andreas Timmes legt seinen Schwerpunkt auf Planungs- und Sachverständigenleistungen im Bereich AwSV und Entwässerungssysteme.“

  • envisafe EXPERTS KG / pers. haft. Ges.: Dipl.-Ing. Friedrich-Wilhelm Laube
    Bottroper Str. 20 (Sutter-Haus)
    45141 Essen
    Telefon: 0201 316255-33
    Telefax: 0201 316255-35
    E-Mail: info@envisafe-experts.de
    Webseite: envisafe-experts.de

„Als staatlich zugelassene Sachverständigen-Organisation unterstützt die envisafe EXPERTS KG ihre Mitglieder mit Seminaren und Kursen im Bereich des technischen Umweltschutzes.“

  • Gesellschaft für Informationslogistik / Inh. Dipl.-Ing. Herrmann Kagerer
    Dessauerstr. 9
    80992 München
    Telefon: (+49) 89-14 90 95-0
    Telefax: (+49) 89-14 90 95-95
    Mobil (+49) 171-240 42 04
    skype: kagererhermann
    E-Mail: hermann.kagerer@aerolog.com
    Webseite: www.aerolog.com

„Herr Kagerer hat umfassende Kenntnisse über die Betriebssicherheit von Anlagen. Wir ergänzen uns bei der Prüfung von Biogasanlagen in BetrSichV (Kagerer) und AwSV (Zalfen).“